Winterdienst-Pflicht im Landkreis Vechta: Wer wann räumen und streuen muss
Die Winterdienst-Pflicht im Landkreis Vechta ist nicht einheitlich geregelt: Jede Stadt und Gemeinde legt in ihrer eigenen Satzung oder Verordnung fest, was Anlieger bei Schnee und Glätte tun müssen. Hier lesen Sie, wer zuständig ist, wie sich die Regeln in Lohne und Goldenstedt unterscheiden und wie Sie den Winterdienst für Haus, Betrieb oder Mietobjekt zuverlässig organisieren.
7 Min. Lesezeit · Redaktion Akura Objektmanagement GmbH

Inhalt
- Wer ist für den Winterdienst zuständig?
- Winterdienst-Pflicht im Landkreis Vechta: Die Regeln im Vergleich
- Streusalz, Sand oder Splitt: Was erlaubt ist
- Haftung und Bußgeld: Was droht, wenn nicht geräumt wird?
- Winterdienst für Betrieb und Mietobjekt organisieren
- Was das für Betriebe in Vechta, Cloppenburg & Diepholz bedeutet
- Häufige Fragen
Wer ist für den Winterdienst zuständig?
Grundsätzlich ist die Reinigung öffentlicher Straßen Aufgabe der Kommune. Das Niedersächsische Straßengesetz erlaubt den Städten und Gemeinden aber, diese Pflicht per Satzung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu übertragen – so handhaben es zum Beispiel Lohne und Goldenstedt. Zur Straßenreinigung zählt dort ausdrücklich auch der Winterdienst: Schnee räumen, bei Glätte streuen und die Wege wieder freimachen, wenn es tagsüber erneut schneit.
Meist übernimmt die Kommune nur die Fahrbahnen bestimmter Straßen. Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Zugänge zu Haltestellen und – wo kein Gehweg vorhanden ist – ein Streifen am Fahrbahnrand bleiben bei Ihnen als Anlieger. Welche Straßen die Kommune selbst reinigt, steht in den Anlagen der jeweiligen Verordnung.
Als Eigentümer können Sie die Arbeit weitergeben – an Mieter, einen Hausmeister oder einen Dienstleister. Die Verantwortung bleiben Sie aber nicht los: Sie müssen kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird. Die Gemeinde Goldenstedt weist in ihrer Bürgerinformation ausdrücklich darauf hin, dass für eine Vertretung sorgen muss, wer die Pflichten nicht selbst erfüllen kann.
Winterdienst-Pflicht im Landkreis Vechta: Die Regeln im Vergleich
Wie unterschiedlich die Vorgaben schon innerhalb des Landkreises ausfallen, zeigt der Vergleich zweier Nachbarkommunen. Die Werte stammen aus der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Lohne und der Bürgerinformation zur Straßenreinigung der Gemeinde Goldenstedt.
| Regel | Stadt Lohne | Gemeinde Goldenstedt |
|---|---|---|
| Geräumt sein muss werktags | bis 7:00 Uhr | bis 7:00 Uhr |
| … an Sonn- und Feiertagen | bis 9:00 Uhr | bis 9:00 Uhr |
| Bei Bedarf wiederholen | bis 21:00 Uhr | bis 20:00 Uhr |
| Breite auf dem Gehweg | mind. 1,50 m (schmalere Gehwege ganz) | mind. 1 m |
| Ohne Gehweg | mind. 1,00 m neben der Fahrbahn | mind. 1 m neben der Fahrbahn |
| Streusalz | erlaubt, aber so sparsam wie möglich | nur ausnahmsweise, z. B. auf Treppen, Brücken, Steigungen |
| Zugang zum Grundstück | mind. 0,80 m breit freihalten | keine eigene Angabe |
Lohne: 1,50 Meter und Wiederholung bis 21 Uhr
In Lohne müssen Anlieger innerhalb der geschlossenen Ortslage auf allen Gehwegen Winterdienst leisten. Gehwege unter 1,50 Meter Breite sind komplett zu räumen, breitere mindestens auf 1,50 Meter. Schnee, der nach 21 Uhr fällt, muss bis 7 Uhr am nächsten Werktag beziehungsweise bis 9 Uhr an Sonn- und Feiertagen beseitigt sein. An Haltestellen ist der Gehweg so freizuhalten, dass Fahrgäste gefahrlos ein- und aussteigen können.
Eine Besonderheit: Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, räumen die Anlieger dieser Seite – für die gegenüberliegende Seite ohne Gehweg entfällt die Winterdienstpflicht. Auf Rad- und Gehwegen in öffentlichen Parkanlagen besteht keine Räum- und Streupflicht für Anlieger.
Goldenstedt: Sand zuerst, Salz nur in Ausnahmen
Die Gemeinde Goldenstedt verlangt bei Glätte vorrangig Sand oder andere abstumpfende Mittel. Streusalz ist nur ausnahmsweise erlaubt, etwa auf Treppen, Brücken oder an Steigungen – und Grünflächen dürfen nicht mit Salz behandelt werden. Geräumt werden muss mindestens auf einem Meter Breite, und bei anhaltendem Schneefall bis 20 Uhr erneut.
Für Vechta und die übrigen Kommunen im Landkreis – Damme, Dinklage, Bakum, Holdorf, Neuenkirchen-Vörden, Steinfeld und Visbek – gelten jeweils eigene Regelungen. Die Stadt Vechta führt dazu im Ortsrecht eine Satzung über die Reinigung der Straßen und eine Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung. Prüfen Sie den Wortlaut für Ihre Adresse im Ortsrecht Ihrer Kommune oder fragen Sie beim Ordnungsamt nach.
Streusalz, Sand oder Splitt: Was erlaubt ist
Abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt sind in beiden Kommunen die erste Wahl. Lohne nennt Salz zwar ausdrücklich als zulässig, verlangt aber, den Einsatz auftauender Stoffe so gering wie möglich zu halten. Grobe und scharfkantige Stoffe wie Schotter oder Glassplitt sind in Lohne grundsätzlich unzulässig, ebenso das Besprengen mit Wasser bei Frost.
- Sand und Splitt wirken sofort, müssen aber nach der Glätte wieder entfernt werden – Lohne schreibt das ausdrücklich vor.
- Salz schadet Bäumen, Hecken und Rasen am Wegesrand sowie Pflaster und Fugen. Auf Grünflächen hat es nichts zu suchen.
- Schnee gehört nicht auf das Nachbargrundstück, nicht in Rinnen, Gräben oder Einlaufschächte und nicht vor Hydranten.
- Bei Tauwetter müssen Rinnen und Einläufe frei bleiben, damit das Schmelzwasser abfließen kann.
Haftung und Bußgeld: Was droht, wenn nicht geräumt wird?
Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Lohne sieht dafür eine Geldbuße von bis zu 5.000 € vor. Schwerer wiegt oft die zivilrechtliche Seite: Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, kann der Anlieger auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden.
Für Betriebe kommt hinzu, dass Kunden, Lieferanten und Beschäftigte das Grundstück sicher erreichen müssen. Parkplätze, Zufahrten und Wege auf dem eigenen Gelände sind zwar nicht Teil der kommunalen Verordnung, gehören aber zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers oder Betreibers.
Dieser Ratgeber fasst die öffentlich zugänglichen Regeln zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der Satzung oder Verordnung Ihrer Kommune in der gültigen Fassung.
Winterdienst für Betrieb und Mietobjekt organisieren
Vermieter können den Winterdienst im Mietvertrag auf die Mieter übertragen oder einen Dienstleister beauftragen. Die Betriebskostenverordnung nennt in § 2 Nr. 8 die Kosten der Straßenreinigung einschließlich entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen. Ob und wie Winterdienstkosten umgelegt werden, hängt vom Mietvertrag ab – im Zweifel sollten Sie das prüfen lassen.
- 1Flächen festlegen
Welche Gehwege, Zugänge, Haltestellen, Parkplätze und Zufahrten gehören zu Ihrem Objekt? Ein einfacher Lageplan mit markierten Flächen hilft allen Beteiligten.
- 2Regeln Ihrer Kommune prüfen
Uhrzeiten, Mindestbreiten und erlaubte Streumittel aus der Verordnung übernehmen – sie unterscheiden sich, wie Lohne und Goldenstedt zeigen.
- 3Zuständigkeit schriftlich regeln
Wer räumt an Werktagen, wer am Wochenende, wer vertritt bei Urlaub und Krankheit? Bei Mietobjekten gehört das in den Mietvertrag oder die Hausordnung.
- 4Einsätze dokumentieren
Datum, Uhrzeit, geräumte Flächen und Streumittel notieren. Im Schadensfall belegt diese Dokumentation, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
- Verordnung oder Satzung der eigenen Kommune gelesen
- Flächen und Mindestbreiten festgelegt
- Streumittel (Sand oder Splitt) und Schaufeln eingelagert
- Vertretung für Urlaub, Krankheit und Feiertage geregelt
- Zuständigkeit im Mietvertrag oder Dienstleistungsvertrag festgehalten
- Vorlage für die Dokumentation der Einsätze vorbereitet
Was das für Betriebe in Vechta, Cloppenburg & Diepholz bedeutet
Für Betriebe mit mehreren Standorten im Landkreis Vechta reicht es nicht, die Regeln einer Kommune zu kennen: Wer in Lohne auf 1,50 Meter räumt und bis 21 Uhr nachstreut, erfüllt in Goldenstedt die Breite sicher, muss dort aber beim Streusalz zurückhaltender sein. Für Objekte in Vechta, Damme oder Dinklage gilt jeweils die eigene Verordnung.
Auch in den Nachbarlandkreisen regeln die Kommunen den Winterdienst selbst – in Cloppenburg und Diepholz gelten wieder eigene Satzungen. Unser Hausmeisterservice richtet Räumzeiten und Streumittel deshalb nach der Verordnung am jeweiligen Objekt aus. Mehr zu unseren Leistungen vor Ort finden Sie unter Gebäudereinigung in Lohne, Gebäudereinigung im Landkreis Vechta und bei Ihrer Reinigungsfirma in Vechta.
Häufige Fragen
Bis wann muss im Landkreis Vechta morgens geräumt sein?
Das legt jede Kommune selbst fest. In Lohne und Goldenstedt muss der Gehweg werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Für andere Orte gilt die jeweilige Satzung oder Verordnung.
Darf ich im Landkreis Vechta mit Streusalz streuen?
Das hängt von der Kommune ab. Lohne erlaubt Salz, verlangt aber einen möglichst sparsamen Einsatz. Goldenstedt erlaubt Salz nur ausnahmsweise, zum Beispiel auf Treppen, Brücken oder Steigungen. Sand und Splitt sind überall die sichere Wahl.
Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?
In Lohne mindestens 1,50 Meter, schmalere Gehwege ganz. In Goldenstedt mindestens 1 Meter. Fehlt ein Gehweg, ist in beiden Kommunen ein Streifen von mindestens 1 Meter neben der Fahrbahn zu räumen.
Muss ich als Mieter Schnee räumen?
Nur wenn es im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung festgelegt ist. Gegenüber der Kommune bleibt der Eigentümer verantwortlich und muss kontrollieren, ob geräumt wird. Im Zweifel lohnt eine rechtliche Beratung.
Was passiert, wenn ich nicht räume?
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt Lohne sieht Geldbußen bis zu 5.000 Euro vor. Stürzt jemand, können zusätzlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf Sie zukommen.