Laub auf dem Gehweg im Landkreis Vechta: Wer kehren muss und wohin damit
Im Oktober und November fällt in kurzer Zeit viel Laub. Nasses Laub auf dem Gehweg im Landkreis Vechta ist nicht nur lästig, sondern rutschig, und wer stürzt, fragt schnell nach dem Verantwortlichen. Die Städte und Gemeinden im Kreis übertragen das Kehren meist den Grundstückseigentümern. Hier lesen Sie, was die Verordnungen in Lohne und Goldenstedt verlangen, was mit Gosse und Gully gilt und wo Sie das Laub im Kreis entsorgen.
6 Min. Lesezeit · Redaktion Akura Objektmanagement GmbH

Inhalt
Laub auf dem Gehweg im Landkreis Vechta: Wer muss kehren?
Öffentliche Straßen zu reinigen ist zunächst Aufgabe der Kommune. Die Städte und Gemeinden dürfen diese Pflicht aber per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Für Gehwege ist das im Kreis die Regel. Gekehrt wird also in der Regel vom Eigentümer oder von dem, dem er die Aufgabe weitergibt: Mieter laut Mietvertrag, ein Hausmeisterdienst oder eine Reinigungsfirma.
Die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Lohne nennt ausdrücklich, was beseitigt werden muss: Schmutz, Papier, Unrat und Laub, dazu Gras und wild wachsende Pflanzen. Die Bürgerinformation der Gemeinde Goldenstedt zählt ebenfalls Schmutz, Laub, Papier und Unkraut auf. Wichtig: Die Pflicht endet nicht an der Bordsteinkante, die Gosse gehört in beiden Kommunen dazu.
| Regel | Stadt Lohne | Gemeinde Goldenstedt |
|---|---|---|
| Was entfernt werden muss | Schmutz, Papier, Unrat, Laub, Gras und Wildwuchs | Schmutz, Laub, Papier, Unkraut, Tierverschmutzungen |
| Welche Flächen | Geh- und Radwege, Gossen; in bestimmten Straßen bis zur Fahrbahnmitte | Gehwege, Rad- und Gehwege, Gossen, Haltestellen; ggf. bis zur Straßenmitte |
| Wie oft | besondere Verschmutzungen sofort; wo Anlieger bis zur Fahrbahnmitte reinigen, freitags bis 20 Uhr | nach Bedarf, mindestens einmal pro Woche |
| Ohne Gehweg | nicht gesondert geregelt | Streifen von mindestens 1 m an der Straße |
| Verboten | Kehricht zum Nachbarn, in Rinnen, Gräben oder Einlaufschächte; keine Unkrautvernichter | Abfälle und Laub zum Nachbarn, in Rinnsteine, Gräben oder Einlaufschächte |
| Bußgeld | bis 5.000 Euro | Bußgeld möglich, dazu Schadenersatz |
Gosse und Gully: Warum Laub dort nicht hingehört
Am bequemsten wäre es, das Laub einfach in die Rinne oder auf die Fahrbahn zu schieben. Genau das verbieten Lohne und Goldenstedt. Kehricht und Laub dürfen weder auf Nachbargrundstücke noch in Entwässerungsrinnen, Gräben oder Einlaufschächte gekehrt werden. Der Grund ist praktisch: Laub verstopft die Gullys, bei Starkregen läuft das Wasser dann über Gehweg und Einfahrten.
- Zusammenkehren und aufnehmen, nicht weiterschieben. Ein Laubrechen mit breitem Kopf und eine große Schaufel sparen Zeit.
- Gullydeckel frei halten, auch wenn die Reinigung der Schächte selbst laut Lohner Verordnung nicht zur Anliegerpflicht gehört.
- Keine Unkrautvernichter auf Gehweg und Gosse: Lohne verbietet Herbizide bei der Straßenreinigung ausdrücklich.
- Laubbläser rücksichtsvoll einsetzen: Das Laub darf am Ende nicht beim Nachbarn oder auf der Fahrbahn liegen.
Wohin mit dem Laub? Grünabfall im Landkreis Vechta
Für die Entsorgung ist die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Landkreises Vechta (AWV) zuständig. Sie zählt zu den Grünabfällen ausdrücklich auch Laub und Rasenschnitt, dazu Äste, Zweige, Sträucher und Stauden. Es gibt drei Wege:
- Biotonne: Gartenabfälle dürfen in kleinen Mengen hinein. Die Tonnen gibt es mit 60, 120 und 240 Litern, geleert wird alle zwei Wochen. Laub ist sogar nützlich, weil es als Strukturmaterial feuchte Küchenabfälle auflockert.
- Wertstoffhof: Alle zehn Wertstoffhöfe im Kreis nehmen Grünabfälle an, kostenpflichtig nach Preisliste der AWV. Standorte gibt es in Bakum, Damme, Dinklage, Goldenstedt, Holdorf, Lohne, Neuenkirchen-Vörden, Steinfeld, Vechta-Langförden und Visbek.
- Eigener Kompost: Laub auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren ist erlaubt. Wer alle Bioabfälle selbst kompostiert, kann sich bei der AWV von der Biotonne befreien lassen.
Dicke Äste und Stämme mit mehr als 15 Zentimetern Durchmesser sowie Wurzelstubben nimmt laut AWV nur das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) am Grenzweg in Vechta an. Das betrifft vor allem Baumfällungen im Herbst, nicht das normale Laub.
Laubsaison planen: Eigentümer, Vermieter und Betriebe
Die meiste Arbeit fällt in wenigen Wochen an. Wer mehrere Grundstücke betreut oder werktags nicht zu Hause ist, sollte die Laubsaison vorher organisieren. Bei Mietshäusern gehört die Aufgabe in den Mietvertrag oder die Hausordnung, sonst bleibt sie beim Eigentümer.
- 1Flächen erfassen
Welche Gehwege, Rinnen und Haltestellen grenzen an Ihr Grundstück? Gibt es keinen Gehweg, gilt in Goldenstedt ein Streifen von einem Meter.
- 2Rhythmus festlegen
Mindestens wöchentlich, bei starkem Laubfall und Regen öfter. In Lohner Straßen, in denen Anlieger bis zur Fahrbahnmitte reinigen, muss das freitags bis 20 Uhr erledigt sein.
- 3Zuständigkeit klären
Wer kehrt, wer vertritt bei Urlaub und Krankheit? Schriftlich festhalten, im Mietvertrag oder in einem Hausmeistervertrag.
- 4Entsorgung vorbereiten
Ist die Biotonne groß genug? Für größere Mengen Fahrten zum nächsten Wertstoffhof einplanen und Säcke oder Anhänger bereithalten.
- 5Übergang zum Winterdienst
Wer im Herbst kehrt, räumt oft auch im Winter. Beides zusammen zu vergeben spart Absprachen.
- Regeln der eigenen Stadt oder Gemeinde nachgelesen
- Gehweg und Gosse mindestens einmal pro Woche gekehrt
- Kein Laub in Gully, Graben oder beim Nachbarn
- Keine Unkrautvernichter auf Gehweg und Gosse
- Biotonne passend groß oder Wertstoffhof eingeplant
- Vertretung für Urlaub und Krankheit geregelt
Die Angaben beruhen auf der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Lohne, der Bürgerinformation der Gemeinde Goldenstedt und den Seiten der Abfallwirtschaft Vechta. Für andere Kommunen im Kreis gelten deren eigene Satzungen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Was das für Eigentümer und Betriebe in Vechta, Lohne & Damme bedeutet
Im ganzen Landkreis Vechta gilt dasselbe Prinzip: Die Kommune überträgt das Kehren, die AWV regelt die Entsorgung. Einzelheiten wie Wochentag, Flächen und Bußgeld legt jede Stadt und Gemeinde selbst fest, von Vechta und Lohne über Dinklage und Goldenstedt bis Damme im Süden. Dort liegt auch einer der zehn Wertstoffhöfe, an der Vördener Straße.
Wer Gehwege nicht selbst kehren kann oder mehrere Objekte betreut, kann die Aufgabe abgeben. Unser Hausmeisterservice in Vechta übernimmt Laub, Gehweg und Winterdienst im ganzen Kreis. Mehr zu unseren Teams vor Ort finden Sie unter Gebäudereinigung im Landkreis Vechta und Gebäudereinigung in Damme.
Häufige Fragen
Muss ich Laub vom Gehweg vor meinem Haus entfernen?
In den meisten Kommunen im Landkreis Vechta ja. Lohne und Goldenstedt übertragen die Reinigung von Gehweg und Gosse, einschließlich Laub, auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Die genauen Regeln stehen in der Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Wie oft muss ich im Herbst Laub kehren?
Goldenstedt verlangt mindestens einmal pro Woche und bei starker Verschmutzung öfter. In Lohne müssen besondere Verschmutzungen sofort beseitigt werden, wo Anlieger bis zur Fahrbahnmitte reinigen, ist die Reinigung freitags bis 20 Uhr fällig.
Darf ich Laub in den Gully oder auf die Straße kehren?
Nein. Lohne und Goldenstedt verbieten, Kehricht und Laub in Rinnen, Gräben oder Einlaufschächte oder auf Nachbargrundstücke zu kehren. Das Laub muss aufgenommen und entsorgt werden.
Wohin mit dem Laub im Landkreis Vechta?
Kleine Mengen gehören in die Biotonne. Größere Mengen nehmen die zehn Wertstoffhöfe der AWV als Grünabfall gegen Gebühr an. Kompostieren auf dem eigenen Grundstück ist ebenfalls erlaubt.
Kann ich das Laubkehren an eine Firma abgeben?
Ja. Die Pflicht bleibt beim Eigentümer, die Arbeit kann aber ein Hausmeisterdienst übernehmen. Wichtig ist eine klare Vereinbarung, wann und wie oft gekehrt wird.