Straßenreinigungspflicht in Cloppenburg: Was Anlieger selbst erledigen müssen
Die Straßenreinigungspflicht in Cloppenburg teilt sich die Stadt mit den Anliegern: Fahrbahnen vieler Straßen reinigt die Stadt, Gehwege und Radwege bleiben in aller Regel bei den Grundstücken. Hier erfahren Sie, welche Flächen dazugehören, wie Laub, Unkraut und Schnee geregelt sind und wie Sie die Pflicht für Haus, Betrieb oder Wohnanlage verlässlich organisieren.
6 Min. Lesezeit · Redaktion Akura Objektmanagement GmbH

Inhalt
- Stadt oder Anlieger: Wer reinigt in Cloppenburg was?
- Was zur Straßenreinigungspflicht in Cloppenburg gehört
- Schnee und Glätte: Die Winterregeln der Stadt
- Gebühren, Bußgeld und Haftung
- Die Pflicht abgeben: Mieter, Hausmeister oder Dienstleister
- Was das für Betriebe in Vechta, Cloppenburg & Diepholz bedeutet
- Häufige Fragen
Stadt oder Anlieger: Wer reinigt in Cloppenburg was?
Maßgeblich sind zwei Regelwerke der Stadt: die Satzung über die Straßenreinigung (ursprünglich vom 31. Januar 1972, zuletzt mit der 13. Änderungssatzung vom 27. Februar 2017 angepasst) und die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Neufassung vom 16. Dezember 2002. Beide stehen im Ortsrecht der Stadt Cloppenburg zum Herunterladen bereit.
Die Verordnung gilt für alle Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch für Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Gemeint sind nicht nur Fahrbahnen, sondern auch Parkspuren, Wasserrinnen, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche. Welche Straße in welche Gruppe fällt, regeln vier Anlagen zur Verordnung.
| Straßengruppe | Fahrbahn, Parkspur, Rinne | Geh- und Radweg |
|---|---|---|
| Anlage I (Reinigungsklasse B) | Stadt, einmal pro Woche | Anlieger |
| Anlage II (Reinigungsklasse A) | Stadt, zweimal pro Woche | Anlieger |
| Anlage III (Straßen und Passagen) | Stadt reinigt die gesamte Fläche zweimal pro Woche | Stadt; Schnee, Eis und Rinne siehe unten |
| Anlage IV | Anlieger, bis zur Fahrbahnmitte | Anlieger |
Auch dort, wo die Stadt kehrt, bleibt in Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Zonen und Passagen etwas bei den Anliegern: Sie halten die Wasserrinnen frei und räumen Schnee und Eis auf 1,50 Metern Breite, gemessen ab der Gebäudegrenze. Wer ein Geschäft in der Innenstadt führt, sollte das in seine Abläufe einplanen.
Was zur Straßenreinigungspflicht in Cloppenburg gehört
Reinigen heißt laut Verordnung mehr als gelegentliches Fegen. Entfernt werden müssen Laub, Schmutz, Unkraut, Gras, Öl und sonstiger Unrat. Besondere Verschmutzungen, etwa durch verstreuten Müll, Bauarbeiten oder einen Unfall, sind sofort zu beseitigen. Stellen, die für andere gefährlich werden können, müssen unverzüglich beseitigt oder gesichert und der Stadt gemeldet werden.
- Laub im Herbst regelmäßig aufnehmen, damit der Gehweg nicht rutschig wird und Einläufe frei bleiben.
- Unkraut und Gras aus Fugen und Rinnsteinen entfernen.
- Kehricht nicht weiterschieben: Schmutz, Laub, Schnee und Eis dürfen weder dem Nachbarn zugekehrt noch in Rinnen, Schächte oder Gräben gefegt werden.
- Kein Wasser bei Frost: Das Besprengen der Flächen ist bei Frost verboten.
Schnee und Glätte: Die Winterregeln der Stadt
Den Winterdienst regelt § 4 der Verordnung. Anlieger müssen Schnee räumen und bei Glätte abstumpfende Mittel streuen, und zwar werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten muss der Weg also sicher begehbar sein; fällt neuer Schnee, wird nachgeräumt.
- Gehwege schmaler als 1,50 m vollständig räumen, breitere auf mindestens 1,50 m
- Ohne Gehweg: einen Streifen von 1 m neben der Fahrbahn freihalten
- Bei Glätte dieselben Flächen mit abstumpfenden Mitteln bestreuen
- Keine schädlichen Chemikalien zum Auftauen verwenden
- An Haltestellen einen gefahrlosen Zu- und Abgang sicherstellen
- Schnee nicht auf Hydranten oder Einlaufschächte schieben
- Wasserrinnen schnee- und eisfrei halten, bei Tauwetter Eis von Geh- und Radwegen entfernen
Auffällig im Vergleich zu manchen Nachbarkommunen: Die Verordnung nennt kein festes „bis 7 Uhr geräumt“, sondern ein Zeitfenster, in dem die Pflicht gilt. Für Betriebe mit frühem Schichtbeginn heißt das trotzdem, dass Beschäftigte und Lieferanten das Gelände sicher erreichen müssen. Wege, Parkplätze und Zufahrten auf dem eigenen Grundstück fallen zudem unter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
Gebühren, Bußgeld und Haftung
Wo die Stadt selbst reinigt, erhebt sie dafür Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung; die 18. Änderungssatzung stammt vom 1. Dezember 2025. Die Höhe richtet sich nach der Satzung und Ihrer Straßengruppe – den aktuellen Satz finden Sie im Ortsrecht oder auf dem Abgabenbescheid.
Wer die Pflichten aus den §§ 2 bis 5 der Verordnung nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig. Die Verordnung nennt eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Hinzu kommt das zivilrechtliche Risiko: Stürzt jemand auf einem ungeräumten oder verschmutzten Gehweg, kann der Verantwortliche auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Dieser Beitrag fasst die öffentlich zugänglichen Regeln der Stadt Cloppenburg zusammen und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Wortlaut von Satzung und Verordnung in der jeweils gültigen Fassung; bei Fragen hilft die Stadtverwaltung weiter.
Die Pflicht abgeben: Mieter, Hausmeister oder Dienstleister
Viele Eigentümer übertragen die Gehwegreinigung per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter, andere beauftragen einen Hausmeisterdienst. Das ist möglich, doch die Kontrolle bleibt beim Eigentümer: Wird nicht gereinigt, muss er reagieren. Bei Wohnanlagen mit wechselnden Mietern und bei Gewerbeobjekten ohne Personal am Wochenende ist ein Dienstleister meist die verlässlichere Lösung.
- 1Straßengruppe und Flächen klären
Anlage der Verordnung nachschlagen, Gehweg, Radweg, Rinne und gegebenenfalls Fahrbahnhälfte auf einem Lageplan markieren.
- 2Rhythmus festlegen
Im Herbst je nach Baumbestand häufiger für Laub, im Sommer für Unkraut in den Fugen, im Winter nach Wetterlage innerhalb der Räumzeiten.
- 3Zuständigkeit schriftlich regeln
Wer übernimmt werktags, wer am Wochenende, wer bei Urlaub und Krankheit? Bei Mietobjekten gehört das in Mietvertrag oder Hausordnung.
- 4Einsätze festhalten
Datum, Uhrzeit, gereinigte Flächen und Streumittel notieren. Im Streitfall zeigt diese Liste, dass die Pflicht erfüllt wurde.
Was das für Betriebe in Vechta, Cloppenburg & Diepholz bedeutet
Die hier beschriebenen Regeln gelten für die Stadt Cloppenburg. Jede andere Stadt und Gemeinde im Landkreis – etwa Emstek, Friesoythe, Garrel oder Löningen – entscheidet selbst, ob und wie sie die Reinigung auf Anlieger überträgt. Wer Objekte an mehreren Orten betreut, sollte die Vorgaben deshalb je Adresse im Ortsrecht der Kommune prüfen.
Wie unterschiedlich das ausfallen kann, zeigt der Blick in den Nachbarkreis: In Lohne muss der Gehweg werktags bis 7 Uhr geräumt sein, in Cloppenburg gilt ein Zeitfenster ab 7 Uhr. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Winterdienst-Pflicht im Landkreis Vechta. Unsere Leistungen vor Ort finden Sie unter Gebäudereinigung in Cloppenburg und Gebäudereinigung im Landkreis Cloppenburg; den Winterdienst übernimmt unser Hausmeisterservice.
Häufige Fragen
Muss ich in Cloppenburg den Gehweg vor meinem Haus reinigen?
In der Regel ja. Nach der Verordnung der Stadt Cloppenburg sind Geh- und Radwege Sache der Anlieger. Bei Straßen aus Anlage IV reinigen die Anlieger sogar bis zur Fahrbahnmitte. Fahrbahnen der Straßen aus den Anlagen I bis III reinigt die Stadt.
Wann muss in Cloppenburg Schnee geräumt werden?
Die Pflicht gilt werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. In dieser Zeit müssen Gehwege geräumt und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln bestreut sein.
Wie breit muss der Gehweg in Cloppenburg geräumt werden?
Gehwege unter 1,50 Meter werden ganz geräumt, breitere mindestens auf 1,50 Meter. Gibt es keinen Gehweg, ist ein Streifen von einem Meter neben der Fahrbahn freizuhalten.
Gehört Laub zur Straßenreinigungspflicht?
Ja. Die Verordnung nennt Laub ausdrücklich, neben Schmutz, Unkraut, Gras, Öl und sonstigem Unrat. Laub darf nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in Rinnen, Schächte und Gräben gefegt werden.
Was kostet es, wenn ich die Straßenreinigung nicht erledige?
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Kommt jemand auf dem Gehweg zu Schaden, drohen zusätzlich Schadensersatzforderungen.